Kräuter to go

Im Rahmen der diesjährigen Sommerferienaktion für die Kinder in Assinghausen wurde auf Initiative des CDU-Ortsvereins ein Kräuterhochbeet gebaut.

Wieder einmal haben die Kinder ihr handwerkliches und kreatives Talent unter Beweis gestellt. Zuerst mal musste das Hochbeet zusammen gebaut werden. Es wurde kräftig gewerkelt. Aus alten Paletten, die die Firma Hees zur Verfügung gestellt hat, entstand das Gerüst für das Hochbeet. Gefüllt mit jeder Menge Schnittgut, Pferdemist und Pflanzerde, die die Firma Kleeschulte-Erden gesponsert hat, konnten dann die ersten Kräuter eingesetzt werden. Hier konnten wir auf die Erfahrungen von Despina zurückgreifen, die unser Projekt genauso tatkräftig mit gestaltet hat wie Franz-Josef, Daniel, Tessa und Ira, Andreas und Stephan. Danke auch an Rita, die uns das Grundstück überlässt und uns ebenfalls tatkräftig zur Seite gestanden hat.

In der Zwischenzeit wurden die Zaunlatten mit allerlei Figuren und künstlerischen Elementen von Emma, Lotta, Phil, Justus, Elias, Leni, Mit und Trees bemalt. Danke der Firma Pieper-Holz, die wie immer auch diese Aktion unterstützt hat.

Ein ereignisreicher Tag ging um 20.00 Uhr zu Ende und entstanden ist ein Kräuter-Hochbeet „to go“, mit Kneipp-Heilkräutern und Küchenkräutern für alle Assinghäuser und unsere Gäste.

Danke an alle, die für diese Aktion zu begeistern waren.

Eure Sabine Menke

 

Stadtspaziergang

Der CDU-Ortsverband Bigge-Olsberg und der CDU-Stadtverband Olsberg möchten alle interessierten Bürger und Bürgerinnen zu einem Stadtspaziergang einladen am

Sonntag, den 07.Mai.2017 um 14.00 Uhr, Treffpunkt Aqua Olsberg

Olsberg hat sich in den letzten Jahren stetig verändert. Der neue Generationenplatz am Aqua Olsberg ist fertig gestellt, das Zentrenkonzept wird nach und nach abgearbeitet und die Stadt Olsberg will ihre innerstädtischen Grünanlagen zu einem modernen Kneipp-Erlebnispark weiterentwickeln.

Unser Bürgermeister Wolfgang Fischer wird uns bei der Führung durch die Stadt die einzelnen Projekte näher vorstellen und erläutern. Auch unser Landtagsabgeordneter Matthias Kerkhoff wird an der Veranstaltung teilnehmen. Der Spaziergang mit Stationen wird ca. 2 Stunden dauern.

Bei Rückfragen: Markus Sommer 02962 802616 und Hiltrud Schmidt 02985 1284

Hiltrud Schmidt

Sachstandsbericht zur Windkraftnutzung aus der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen vom 19. Januar 2017

Herr Schulte erläutert die ergänzenden Informationen zu den BImSchGAnträgen für die Bereiche Antfeld Ost, Antfeld West und Mannstein. Zu dem BImSchG-Antrag „Altenfeld“ führt Herr Schulte aus, dass die Stadt Winterberg keine erneute Rückstellung beantragt und das gemeindliche Einvernehmen durch Fristablauf gegeben habe. Der Wegenutzungsvertrag mit dem Projektierer sei unterschrieben. Das Flächennutzungsplanverfahren sei aber noch nicht abgeschlossen. Nach Rücksprache mit dem HSK werde eine Genehmigung in Aussicht gestellt, sobald die artenschutzrechtlichen Fragen geklärt seien. Die Stadt Olsberg werde nun konkret Verhandlungen hinsichtlich der Wegenutzung für Zuwegung und Kabelverlegung mit dem Projektierer aufnehmen.
Im Rahmen des Genehmigungsantrages Antfeld Ost hat der Antragsteller am 03.01.2017 eine Stellungnahme beim HSK abgegeben. Die Stadt Olsberg hat bis zum 10.02.2017 die Möglichkeit zur Gegenstellungnahme. In Sachsen Antfeld West hat die Stadt Olsberg mit Schreiben vom 12.01.2017 eine Stellungnahme zur Beschwerdebegründung des HSK beim OVG Münster abgegeben.
Der HSK hat in Sachen Mannstein am 10.01.2017 die Zurückstellungsbescheide erlassen. Die Fristen laufen bis zum 05.01.2018.
Zum Thema „Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie“ teilt er mit, dass bei der ausgeteilten DVD mit den Einwendungen bzw. Stellungnahmen bei 2 Einwendungen die Anlagen bzw. Pläne nicht lesbar seien. Die Anlagen bzw. Pläne werden den Ratsmitgliedern nach Ende der Sichtung der Stellungnahmen spätestens bis Ende Februar per Email zugesandt. Falls den Ratsmitgliedern Fehler auffallen oder Sachen nicht lesbar seien, bittet Herr Schulte um Rückmeldung.
Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Bestwig teilt Herr Schulte mit, dass der Rat der Gemeinde Bestwig die Vorlage 085/2016 mit dem Sachstandsbericht über die Behandlung der im frühzeitigen Verfahrenen eingegangenen Stellungnahmen entgegen dem Beschlussvorschlag nur zur Kenntnis genommen hat. Für das eigene Verfahren der Stadt Olsberg könnten die Punkte artenschutzfachliche Untersuchung, Mindestabstand zum Panoramaweg, Neudarstellung UZVR und Beibehaltung der Darstellung der Altzone „Wasserfall“ interessant sein. Herr Schulte führt weiter aus, dass die artenschutzfachliche Untersuchung in Bestwig seit Juli 2016 laufe. Der Abschlussbericht werde voraussichtlich im Juli 2017 erstellt. Aus diesem Abschlussbericht könne auch die Stadt Olsberg Erkenntnisse zum Artenschutz erhalten. Die Gemeinde Bestwig empfiehlt einen Mindestabstand von 300 m zum Bestwiger Panoramaweg. Nach erfolgten Untersuchungen (Abstandsvarianten von 300-600 m) führe ein höherer Mindestabstand (FNP-Verfahren Stadt Olsberg 500 m Mindestabstand) zur Reduktion der Potentialflächen und damit zur Unterschreitung des Indizwertes für den „substantiellen Raum“. Die Berücksichtigung der Neudarstellung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) könnte für den Bereich Antfeld relevant sein. Und die Beibehaltung der Darstellung der Altzone „Wasserfall“ incl. eines Entwicklungsradius von 100 m für späteres Repowering würde Heinrichsdorf betreffen.
Zum Flächennutzungsplan der Stadt Brilon teilt Herr Schulte mit, dass dieser seit dem 21.12.2016 wirksam sei. Auf dieser Grundlage hat der HSK u. a. 9 Anlagen zwischen Brilon und Altenbüren bis zum 31.12.2016 genehmigt.
BM Fischer  weist auf die fehlende Abstimmung zwischen den Nachbarkommunen bezüglich des Themas „Windenergie“ hin. Ein Austausch sei aus seiner Sicht notwendig.
AM Stehling weist daraufhin, dass gemäß der Informationen aus der Vorlage die Erarbeitung der Abwägungsvorschläge zu allen eingegangenen Stellungnahmen nicht vor Ende Mai 2017 abgeschlossen sein wird. Dabei müsse man die erneute Zurückstellung des Antrages für den Bereich Antfeld Ost beachten.
Herr Schulte führt aus, dass die Zurückstellungsfrist des Antrages für den Bereich Antfeld Ost am 30.04.2017 abläuft. Sollte eine Verlängerung beantragt werden, müsste eine Beratung am 09.03.2017 (PuB) und abschließend am 30.03.2017 (Rat) stattfinden. Herr Schulte weist daraufhin, dass die Prüfung des Artenschutzes eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.
AM Friedrich fragt nach, welche Auswirkungen die neue Abgrenzung der UZVR für das FNP-Verfahren haben könnte.
Herr Schulte teilt mit, dass der UZVR zurzeit als weiches Kriterium berücksichtigt werde. Wenn man die UZVR nicht mehr als weiches Kriterium anwende, müsse man dies flächendeckend tun, auch im südöstlichen Bereich des Stadtgebietes (Bereich Ochsenkreuz).
AM Przygoda teilt mit, dass das Repowering und somit größere Anlagen im Bereich Wasserfall nicht akzeptabel ist.
Herr Schulte führt aus, dass eine deutliche Stellungnahme, welche im Hauptausschuss am 28.04.2016 beschlossen wurde, im Beteiligungsverfahren der Gemeinde Bestwig abgegeben worden ist.
RM Menke fragt nach, ob artenschutzrechtliche Gutachten von Bürgerinitiativen vorhanden seien und ob diese im Verfahren verwendet werden können.
Herr Schulte teilt mit, dass die ausführliche Stellungnahme des Vereins für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland e.V. mit den Gutachten im Rahmen der Überprüfung des Artenschutzes berücksichtigt werde. Herr Schulte führt weiter aus, dass es vermutlich keine flächendeckenden Artenschutzgutachten geben werde. Auch könnte es sein, dass vorhandene Gutachten nicht mehr aktuell sein würden. Herr Schulte weist auf die Problematik hin, dass der aufgrund noch nicht feststehenden Potentialflächen schwierig zu entscheiden sei, wann Gutachten in Auftrag gegeben werden können.
AM Rampe teilt mit, dass es wichtig sei, was als Grundlage (Leitfaden des LANUV NRW oder Helgoländer Papier 2015) für die Artenschutzuntersuchungen dienen soll. Die Untersuchungsradien in den beiden Unterlagen würden sehr voneinander abweichen. Aus seiner Sicht müsse das Helgoländer Papier 2015 berücksichtigt werden.
Herr Schulte führt aus, dass beim Thema „Artenschutz“ eine enge Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des HSK stattfinden muss und solche Fragestellungen mit dieser geklärt werden müssen.

Kategorien CDU

Windkraft

Liebe Mitbürger in Assinghausen und Umgebung,
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in der Zwischenzeit sind rund 1.700 Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung in Sachen Windkraft eingescannt und bei uns Ratsvertretern in Form einer CD angekommen. Die Verwaltung hat sich hier sehr viel Mühe gemacht, so dass auch kein Argument verloren geht. Nach Durchsicht der ersten Stellungnahmen kann ich nur sagen, ich bin beeindruckt, mit welchem Engagement und Fachwissen hier auch für unsere politische Arbeit, Argumente sowohl für einzelne Standorte als auch gegen Windkraft vorgebracht wurden. Besonders die unzumutbare Zerstörung der einmaligen landschaftsprägenden Bergketten mit den vielen Höhenzügen wird hier immer wieder genannt. Genauso kann es nicht sein, das das Land die Bruchhauser Steine als erstes nationales Naturmonument in NRW (und als 2. in Deutschland) ausweist und gleichzeitig sollen wir in direkter Hauptsichtachse Windräder aufstellen. Ein Widerspruch in sich.
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Ich bin nicht gegen Windkraft, aber für Demokratie.
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Das kann nur bedeuten, dass wir den Weg genau so weiter gehen, wie bisher. Unlängst hat sich ein Bundestagsabgeordneten in einem Fernsehinterview geäußert, dass er noch bei keinem anderen Thema bisher so von den Lobbyisten unter Druck gesetzt wurde, wie bei der Windkraft. Und genau das dürfen wir uns in einer Demokratie nicht gefallen lassen. Kein Flächendiktat von Bund und Land, sondern ein so weit wie möglich faires Verfahren, bei dem es erlaubt sein muss, dass man seine Meinung auch mal ändern darf. Schließlich sind wir alle keine Fachleute, die aber immer wieder neue Gerichtsurteile zu berücksichtigen haben. Wir müssen uns die Zeit nehmen, die es braucht, hier durch einen fairen Abwägungsprozess zu einem Ergebnis zu kommen, welches unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor allem aber die Meinung der Bürger widerspiegelt.
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Manches, was passiert, ist völlig unverständlich. Da werden offensichtlich Horste von Schwarzstörchen beschädigt, Bäume angesägt, nur um Argumente des Artenschutzes buchstäblich aus dem Weg  zu räumen. In welch einer Welt leben wir eigentlich ?
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Ich kann nur alle ermutigen, uns weiter zu unterstützen, auch wenn der Weg kein leichter ist. Es wird sich lohnen. Wir treffen hier Entscheidungen, die nicht nur unser Leben beeinflussen, sondern auch das unserer Kinder – und das sollte uns allen Wichtig sein. Eine einzigartige Landschaft, die historisch geprägt ist, gilt es zu erhalten.
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In einer der Stellungnahmen habe ich nachfolgende Weisheit der Indianer aus 1855 gelesen:
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Erst wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluss vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.
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Energiewende ist nötig, aber eben nicht um jeden Preis.
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In diesem Sinne wünsche ich allen noch ein gesundes 2017 und viel Kraft, die anstehenden Aufgaben zu meistern.
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Euer Ratsmitglied aus Assinghausen
Sabine Menke

Info aus der Ratssitzung im Juli

Mitteilungen des Bürgermeisters

Die Stadt Olsberg wurde jetzt von einer Kommission besucht, die über die Höherprädikatisierung  zum Kneippheilbad entscheidet. Mit einem positiven Bescheid kann gerechnet werden.

Ein Förderbescheid zum Thema Gesundheitsmanagement ergeht in den nächsten Tagen.

Die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgericht findet zum Thema Solidaritätszuschlag durch die Kommunen im Juli statt. 

Verabschiedung eines Ratsmitgliedes

Jürgen Winzer hat sein Ratsmandat aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen zurückgegeben. Er wird im Rahmen der Sitzung verabschiedet. Uwe Lingenauber wird als neues Mitglied im Rat der Stadt Olsberg willkommen geheißen.  

Windkraft in Olsberg

Beschluss zur Erarbeitung eines Vorentwurfes des Teilflächennutzungsplanes Windenergie.

Dabei geht es lediglich um die Kriterien, wie z.B. Abstandsflächen zur Wohnbebauung.

Es geht um Ausschluss, d.h. wo kommt keine Windkraft hin. Dabei geht man z.Zt. davon aus, dass nach derzeitigen Rechtsprechung ca. 10 % der Stadtfläche der Windkraft substantiell Raum geben würden. In dieser Phase spielt der Artenschutz noch keine Rolle, erst im Laufe des Verfahrens werden diese wieder abgefragt.

 Der Erarbeitung des Entwurfes wird wie folgt zugestimmt: 16 Ja – 3 Enthaltungen –  5 nein

 Weitere Tagesordnungspunkte:

Das Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2017 bis 2020 wird fortgeschrieben.

Der Brandschutzbedarfsplan wird ebenfalls entsprechend fortgeschrieben.

Der Gründung einer Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH über einen gemeinsamen Tarif wird zugestimmt.

Für die Nutzung der Aula im Schulzentrum Olsberg wird eine Benutzungs- und Gebührenordnung erlassen.

Der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen der Stadt Olsberg wird zugestimmt. Der Satzungsentwurf soll veröffentlicht werden.

Diversen Änderungen von Bebauungsplänen wird zugestimmt. (An der Linde in Wulmeringhausen, Bahnhof Olsberg, Gewerbegebiet Steinkleff-Ost, Bottschüre in Bigge und Olsberg-Sachsenecke)